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Begriffsbestimmung

Selbsthilfegruppen

Unter gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen werden freiwillige Zusammenschlüsse von betroffenen Menschen verstanden, deren Aktivitäten sich auf eine gemeinsame Bewältigung eines bestimmten Krankheitsbildes, einer Krankheitsfolge und/ oder auch psychischer Probleme richten, von denen sie entweder selbst oder als Angehörige betroffen sind. Sie werden nicht von professionellen Mitarbeitern (z.B. Ärzten, anderen Gesundheits- oder Sozialberufen) geleitet. Dies schließt eine gelegentliche Hinzuziehung von Experten zu bestimmten Fragestellungen nicht aus.

Gefördert werden kann eine Selbsthilfegruppe, wenn sie

  • mindestens sechs Mitglieder umfasst,
  • eine verlässliche und kontinuierliche Gruppenarbeit und Erreichbarkeit, z. B. regelmäßige Treffen, nachweist,
  • offen für neue Mitglieder ist,
  • ehrenamtlich und ohne professionelle Leitung (z. B. durch Ärzte/innen, Psychotherapeuten/innen oder Heilpraktiker/innen) arbeitet,
  • über ein eigenes Konto nur für die Zwecke der Gruppe verfügt.
  • zusätzlich bei neuen Selbsthilfegruppen: Sie haben ein Gründungstreffen durchgeführt und ihre Existenz und ihr Gruppenangebot öffentlich bekannt gemacht (z. B. bei der örtlichen Selbsthilfekontaktstelle oder in der regionalen Presse).