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Antragsformulare

Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

Seit vielen Jahren unterstützen und fördern die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Ver­bände die gesund-heitsbezogene Selbsthilfe in Hamburg. Im Bereich der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung haben sich dafür die Krankenkassen/-verbände zur gemeinsamen Initiative „GKV-Selbsthilfeförderung Hamburg“ zusammengeschlossen.

Der vollständig ausgefüllte Pauschalförderantrag werden in dem Vergabegremium der GKV-Selbsthilfeförderung Hamburg beraten. Diesem Gremium gehören Vertreter*innen aller Verbände der Krankenkassen sowie legitimierte Vertreter*innen von der Kontaktstelle an. Die Entscheidung über die Vergabe der Pauschalfördermittel erfolgt in der Regel bis zum 31.07. eines Jahres.

Den Antrag auf Pauschalförderung nimmt entgegen:

GKV-Selbsthilfeförderung Hamburg
c/o vdek Landesvertretung Hamburg
Sachsenstraße 6 (Haus D)
20097 Hamburg

Gemeinsames Rundschreiben 2024 in Bearbeitung

Hinweise zum Förderverfahren der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung und zur krankenkassen-individuellen Projektförderung im Land Hamburg werden im Gemeinsamen Rundschreiben veröffentlicht. Details entnehmen Sie bitte dem aktuellen Gemeinsamen Rundschreiben.

Antrag auf Pauschalförderung 2024

Den Antrag auf Pauschalförderung senden Sie bitte bis zum 30.04. des jeweiligen Förderjahres an den zuständigen Krankenkassenverband (siehe oben) auf dem Postweg.

Verwendungsnachweis Pauschalförderung 2023

Der Mittelverwendungsnachweis ist bitte bis zum 30.04. des auf die Förderung folgenden Jahres bei dem zuständigen Krankenkassenverband postalisch einzureichen.