I. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
Hinweise zum Förderverfahren der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung werden im Gemeinsamen Rundschreiben veröffentlicht. Details entnehmen Sie bitte dem aktuellen Gemeinsamen Rundschreiben.
Selbsthilfelandesorganisationen, die bei der „GKV-Selbsthilfeförderung Hamburg“ Fördermittel beantragen möchten, reichen bitte bis zum 28.02. des Förderjahres den Antrag auf Pauschalförderung bei der nachfolgenden zuständigen Federführung ein:
GKV-Selbsthilfeförderung Hamburg
c/o BKK-Landesverband NORDWEST
Hauptverwaltung Hamburg
Kim Ebert
Friesenstraße 3
20097 Hamburg
Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen:
Tel.: 040 / 251505 – 230
E-Mail: kim.ebert@bkk-nordwest.de
Selbsthilfelandesorganisationen, die im Jahr 2020 Fördermittel erhalten haben, reichen bis zum 31.03. des auf die Förderung folgenden Jahres den Verwendungsnachweis zusammen mit dem Tätigkeitsbericht bei der jeweils zuständigen Federführung ein.
Gemeinsames Rundschreiben 2021 zur Pauschalförderung
Ausfüllhilfe zum Antrag auf Pauschalförderung
Antrag auf Pauschalförderung 2021
Verwendungsnachweis Pauschalförderung
II. Krankenkassenindividuelle Projektförderung
Hinweis: Jede Krankenkasse entscheidet über die Anträge individuell. Bitte beachten Sie die Antragsfristen der Krankenkassen/-verbände. Anträge auf Projektförderung sollten möglichst im ersten Halbjahr eines Förderjahres gestellt werden. Es wird empfohlen, sich vor Antragsstellung mit der jeweiligen Krankenkasse/ dem jeweiligen Krankenkassenverband in Verbindung zu setzen.
Hinsichtlich der Einreichung der Anträge auf Projektförderung sind die individuellen Anträge und Nachweise der jeweiligen Krankenkassen zu verwenden, die Sie entsprechend nachfolgend finden.
Es gilt ein einheitliches Antragsformular/ Verwendungsnachweis für die AOK Rheinland/ Hamburg, den BKK-Landesverband NORDWEST sowie für die Ersatzkassen.
Hinweise 2021 der AOK Rheinland/ Hamburg und des BKK-Landesverband NORDWEST zur Projektförderung
Hinweise 2021 der Ersatzkassen zur Projektförderung
Antrag auf Projektförderung 2021
Verwendungsnachweis Projektförderung
Die Antragsunterlagen für die IKK classic finden Sie nachfolgend.
Die Mittel der Projektförderung der Handelskrankenkasse (hkk), der HEK – Hanseatischen Krankenkasse, der KNAPPSCHAFT und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fließen direkt in die Pauschalförderung. Anträge auf Projektförderung brauchen daher bei diesen Krankenkassen nicht gestellt werden.