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Projektförderung

Krankenkassenindividuelle Projektförderung

Gefördert werden zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen und Aktivitäten, die zielorientiert ausgerichtet sind. Sie sollen über das normale Maß an täglicher Selbsthilfearbeit hinausgehen und klar von Routineaufgaben abgegrenzt sein.

Solche Maßnahmen und Aktivitäten werden Projekte genannt. Projekte können auch mehrjährig bzw. überjährig laufen. Bei den Projekten handelt es sich um Aktivitäten, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen,
wie z. B.:

  • Vorträge von Referent*innen,
  • Gruppenspezifische Informationsmaterialien,
  • besondere Aktivitäten (Modellcharakter) mit eindeutigem Gesundheitsbezug.

Ausgeschlossen von einer Förderung sind reine Freizeitaktivitäten wie z. B. Ausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Urlaubsreisen oder Leistungen der GKV, die nach anderen Rechtsgrundlagen erstattet werden, wie z. B. Funktionstraining und Rehabilitationssport.

Mit dem Projektantrag sind die gesamten geplanten Einnahmen und geplanten Ausgaben für das Projekt (Finanzierungsplan) vorzulegen. Im Finanzierungsplan sind die für das Projekt benötigten Fördermittel nachvollziehbar und realistisch darzustellen und zu beziffern.